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Alt 02. August 2012, 18:47   #1
 
Benutzerbild von s1ro
Stripe
 
Registriert seit: Dez 2001
Beiträge: 2.283
XBL Nick: s1rohb
Standard [Rechtsfrage] Moped verkauft nun will der Käufer Rückabwicklung - Bitte Hilfe

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Hallo zusammen,
folgendes ist passiert:
Ich habe meine Honda CB1000R verkauft über mobile.de
Ich hab aus meinem Auspuff die Schalldämpfer herausgenommen. Darf man nicht. Bin aber trotzdem mit gefahren.
Nun habe ich das Moped verkauft und die Dämpfer draußen gelassen.
2 Wochen ist alles gut, bis nun der Käufer bei mir anruft und sagt, die Eater sind nicht drinne. Er möchte einen neuen Auspuff (wohlgemerkt nicht die Eater) oder er möchte das Moped wieder abgeben und sein Geld zurück.
Jetzt ist die Frage: Ist ja gekauft wie gesehen. Oder ist das mit dem Auspuff ein grober Mangel? Er ist damit auch Probgegahren und da war für ihn alles ok.
Ich fühle mich jetzt nicht in der Pflicht da nachzugeben.
Danke im Voraus
__________________
s1ro ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02. August 2012, 18:52   #2
 
Benutzerbild von shiboyu
Accuracy
 
Registriert seit: Jan 2002
Beiträge: 13.021
QLive Nick: dorifto
gekauft wie gesehen/gehört.
__________________

But then you risk pebbles and small rocks shotting up off the front tires, bouncing off a chassis tube, and hitting you in the nuts. I read that true story on the Atom forum..
shiboyu ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02. August 2012, 19:10   #3
 
Benutzerbild von Seiko
Dust Puppy
 
Registriert seit: Mai 2004
Beiträge: 7.471
Wäre ja noch schöner. Gekauft wie gesehen, bist auf der sicheren Seite
__________________
Seiko ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02. August 2012, 19:20   #4
 
Benutzerbild von bReAk
Biker
 
Registriert seit: Jan 2007
Beiträge: 1.095
QLive Nick: bReAkNR
Er soll den Eater nehmen oder dir am Arsch lecken.
__________________
Hi, na?
bReAk ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02. August 2012, 19:24   #5
 
Benutzerbild von Gustavo
 
Registriert seit: Mär 2004
Beiträge: 24.411
QLive Nick: Kid Knoche
Du bist aber in der Pflicht. Ein Mangel liegt vor, wenn die "gewöhnliche Verwendung" (in dem Fall Benutzung im Straßenverkehr) nicht möglich ist, was hier der der Fall ist, weil es da um eine rechtlich korrekte Benutzung geht, nicht die Frage ob das Ding sich überhaupt bewegt. "Gekauft wie gesehen" hilft dir nur in Fällen, wo Probleme vorliegen, die ein Nicht-Sachverständiger bei normalem Gebrauch bemerken muss, bspw. dass etwas mit der Elektronik nicht stimmt weil die ganze Zeit alle Lampen aufleuchten. Das was du beschreibst fällt da mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht drunter (immerhin hat der Käufer es ja auch erst eine Weile später bemerkt), insofern bist du dran. Einen neuen Auspuff musst du natürlich nicht bezahlen, aber wenn er möchte musst du es zurücknehmen und ihm sein Geld zurückgeben. Sorry.
Gustavo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02. August 2012, 19:31   #6
 
Benutzerbild von shiboyu
Accuracy
 
Registriert seit: Jan 2002
Beiträge: 13.021
QLive Nick: dorifto
bei privat kauf/verkauf muss er gar nix.
wenn da ein anderer auspuff drauf ist muss man selber überprüfen ob die papiere da sind ob das ding legal ist oder ob ein db-eater drin ist.
wenn der typ das nicht beim kauf überprüft is das sein problem.
um das mitm db killer zu erkennen muss man auch kein sachverständiger sein sondern nur in den auspuff gucken bzw. mal die maschine anlassen.
das was du da oben aufzählst greift nur wenn die maschine z.B. eine Unfall hatte bei dem der Rahmen verzogen wurde o.ä.
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shiboyu ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02. August 2012, 19:38   #7
 
Benutzerbild von s1ro
Stripe
 
Registriert seit: Dez 2001
Beiträge: 2.283
XBL Nick: s1rohb
Zitat:
Zitat von shiboyu Beitrag anzeigen
bei privat kauf/verkauf muss er gar nix.
wenn da ein anderer auspuff drauf ist muss man selber überprüfen ob die papiere da sind ob das ding legal ist oder ob ein db-eater drin ist.
wenn der typ das nicht beim kauf überprüft is das sein problem.
um das mitm db killer zu erkennen muss man auch kein sachverständiger sein sondern nur in den auspuff gucken bzw. mal die maschine anlassen.
das was du da oben aufzählst greift nur wenn die maschine z.B. eine Unfall hatte bei dem der Rahmen verzogen wurde o.ä.
So denke ich auch. Er ist mit dem Ding gefahren. Und man kann ohne Probleme in die Rohre reinschauen.
Zumal mir ja bewiesen werden muss, dass ich die Dinger ausgebaut habe. Er könnte das ja auch in der Zeit gemacht haben, als er es schon gekauft hatte.
Zumal es keine Sicherheitsrelevaten Teile sind, wie Bremse etc.
__________________
s1ro ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02. August 2012, 19:41   #8
 
Benutzerbild von shiboyu
Accuracy
 
Registriert seit: Jan 2002
Beiträge: 13.021
QLive Nick: dorifto
eben. vorallem werden wohl 90 % der motorrad fahrer wissen was ein db-killer ist und die restlichen 10 % kaufen kein motorrad mit nem nachrüst-auspuff.
das ganze klingt schwer nach irgend einer linken nummer.
wenn man das mopped zulässt ist man dafür verantwortlich das alles i.O. ist und wenn nicht ist man dafür haftbar.
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shiboyu ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02. August 2012, 20:24   #9
 
Benutzerbild von s1ro
Stripe
 
Registriert seit: Dez 2001
Beiträge: 2.283
XBL Nick: s1rohb
Ich telefoniere Morgen mal mit meinem Anwalt. Dann kann ich auch ruhig schlafen. Danke aber für eure Beiträge bis hier her!!!
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s1ro ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02. August 2012, 21:11   #10
 
Benutzerbild von Nagah
Cadavre
 
Registriert seit: Jan 2003
Beiträge: 3.284
Zitat:
Zitat von s1ro Beitrag anzeigen
(...) Er könnte das ja auch in der Zeit gemacht haben, als er es schon gekauft hatte.
(...)
So isset.
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»Toleranz ist der Verdacht, dass der andere Recht hat.«
- Kurt Tucholsky (deutscher Schriftsteller 1890-1935)

Mein verschiedener Benziner
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Alt 02. August 2012, 21:27   #11
 
Benutzerbild von pressluftpinocchio
Humiliation
 
Registriert seit: Okt 2001
Beiträge: 17.506
QLive Nick: Huehnerbouillon
Gustavo hat recht, aber auch ein nicht-sachverständiger muss erkennen können, ob die einsätze drin sind oder nicht. würd mir da keinen kopf machen.
__________________


pressluftpinocchio ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03. August 2012, 08:48   #12
 
Benutzerbild von s1ro
Stripe
 
Registriert seit: Dez 2001
Beiträge: 2.283
XBL Nick: s1rohb
Also Anwalt sagt: Privatkauf. Gekauft wie besehen. Er kann mir nichts. Also Popolecken Aber ich bin doch erleichtert, dass ich Gewissheit habe.
Danke für eure Beiträge!!!
__________________
s1ro ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03. August 2012, 17:07   #13
 
Benutzerbild von shiboyu
Accuracy
 
Registriert seit: Jan 2002
Beiträge: 13.021
QLive Nick: dorifto
Zitat:
Zitat von pressluftpinocchio Beitrag anzeigen
Gustavo hat recht, aber auch ein nicht-sachverständiger muss erkennen können, ob die einsätze drin sind oder nicht. würd mir da keinen kopf machen.
das was gustavo sagt bezieht sich aber nicht auf anbauteile/umbauten sondern auf verschwiegene (gravierende) mängel, z.B. provisorisch reparierter totalschaden, verzogener/gerissener rahmen usw.
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shiboyu ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03. August 2012, 17:29   #14
 
Benutzerbild von d[^.^]b
 
Registriert seit: Jan 2001
Beiträge: 28.774
Zitat:
Zitat von s1ro Beitrag anzeigen
Danke für eure Beiträge!!!
Kein Problem Aber afaik ist Rechtsberatung von Laien im Internet verboten.
__________________
┌П┐(◉_◉)┌П┐
d[^.^]b ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06. August 2012, 21:05   #15
gmr
 
Benutzerbild von gmr
Defense
 
Registriert seit: Sep 2005
Beiträge: 8.573
QLive Nick: viodga soldat
Zitat:
Zitat von Gustavo Beitrag anzeigen
Du bist aber in der Pflicht. Ein Mangel liegt vor, wenn die "gewöhnliche Verwendung" (in dem Fall Benutzung im Straßenverkehr) nicht möglich ist, was hier der der Fall ist, weil es da um eine rechtlich korrekte Benutzung geht, nicht die Frage ob das Ding sich überhaupt bewegt. "Gekauft wie gesehen" hilft dir nur in Fällen, wo Probleme vorliegen, die ein Nicht-Sachverständiger bei normalem Gebrauch bemerken muss, bspw. dass etwas mit der Elektronik nicht stimmt weil die ganze Zeit alle Lampen aufleuchten. Das was du beschreibst fällt da mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht drunter (immerhin hat der Käufer es ja auch erst eine Weile später bemerkt), insofern bist du dran. Einen neuen Auspuff musst du natürlich nicht bezahlen, aber wenn er möchte musst du es zurücknehmen und ihm sein Geld zurückgeben. Sorry.
Egal aus welcher Sichtweise man es sieht: Du liegst komplett daneben.
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Walter Röhrl:
"Ein Auto ohne Allrad kann nur eine Notlösung sein! "
gmr ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06. August 2012, 22:56   #16
 
Benutzerbild von Gustavo
 
Registriert seit: Mär 2004
Beiträge: 24.411
QLive Nick: Kid Knoche
Jor, dem ist nicht so. Hier differenziert offensichtlich niemand zwischen "gekauft wie gesehen" und umfassendem Ausschluss der Gewährleistung. Auf die Schnelle: Rechtsirrtum: “Gekauft wie gesehen” « Kanzlei und Recht
Wenn du es noch autoritativer möchtest, kann ich aber auch noch mal an dem Lehrstuhl fragen wo ich arbeite, ob es jemand anders sieht.
Gustavo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07. August 2012, 16:45   #17
 
Benutzerbild von shiboyu
Accuracy
 
Registriert seit: Jan 2002
Beiträge: 13.021
QLive Nick: dorifto
da steht explizit drin "...solche Mängel ausschließen will, die bei einer ordnungsgemäßen Besichtigung des Fahrzeuges – zu der kein Sachverständiger hinzugezogen wird - auffallen müssen. Liegt ein nicht ohne weiteres bei einer solchen Besichtigung festzustellender Mangel vor, hat der Verkäufer hierfür also regelmäßig trotz der obigen Formulierung einzustehen."

ein fehlender db-killer fällt hier also definitiv nicht drunter.
das fällt einem auf da die lautstärke schon jenseits von gut und böse ist.
daran merkt man schon das die ganze sache eine linke nummer ist.
anbauteile fallen nur bedingt unter diesen passus.

frag lieber mal nen kfz sachverständigen als die rechtsverdreher
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shiboyu ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07. August 2012, 21:12   #18
gmr
 
Benutzerbild von gmr
Defense
 
Registriert seit: Sep 2005
Beiträge: 8.573
QLive Nick: viodga soldat
Zitat:
Zitat von Gustavo Beitrag anzeigen
Wenn du es noch autoritativer möchtest, kann ich aber auch noch mal an dem Lehrstuhl fragen wo ich arbeite, ob es jemand anders sieht.
Soweit würde ich gar nicht gehen. Erstmal würde ich zwischen privaten und gewerblichen Verkäufer und Verkauf unterscheiden. Und dann, wer wo und was gewährleisten muss.
__________________
Walter Röhrl:
"Ein Auto ohne Allrad kann nur eine Notlösung sein! "
gmr ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09. August 2012, 14:54   #19
 
Benutzerbild von NAIL
Dust Puppy
 
Registriert seit: Nov 2001
Beiträge: 9.010
Frag doch im Juraforum. Ich glaub da wird deutlich weniger Halbwahrheit erzählt
__________________
̵̴̙̺̳̗͚̗͔̣͖ͣ̑̓̿͠f̧̛͎̯̭̞͉̰͖̗̺̼̈͋ͬ̇̌̾͌̌́̂̚e̔ͬ̑͊ͤ̿͂͂ͦ ͯ҉͔̲̳͓̻̙̹̪͙̙̻̜͇̤̣́͞͡e̞͓̘͚͇̬̼̲̠̱̭͉͙͛̏̆̏ͩ̋̍̆͊͑̏̒̎̄͂́ ̕͜͢͞t̴̛͇̯̠̱̗̞̍͆̌̅ͪͬ̄ͣͮ: ̷ͦ͑ͣ͗͠͏̶͏̻̞͇̖͈̬͎̞͈̠̱̤̮å͂̋͌̃ͣ͛͂͋̾̌ͦ̂̚͏̡̹̯̼͎͡n̢̽̆̅͛ͩ ͒͊̓ͤ̎͌̇̔͆͌̈́̈ͥ͘͏̞̠̖͖͚͍̳̯̘̣̩d̸̢̠̣̰̖͈̝͖͎̣̫̯̬͗̽ͥ̏̑̐̄ͣ ͣ͛ͦ͌̍̆̍͐ͤ́
NAIL ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13. August 2012, 11:41   #20
 
Benutzerbild von fr34k
Lucy
 
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 845
QLive Nick: tobse_
Und wie ist das dann beim Privatkauf wenn das gekaufte kfz einen reparierten unfallschaden hat aber als unfallfrei verkauft wird? Und bei verändertem Kilometerstand?
__________________

fr34k ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13. August 2012, 12:16   #21
 
Benutzerbild von pressluftpinocchio
Humiliation
 
Registriert seit: Okt 2001
Beiträge: 17.506
QLive Nick: Huehnerbouillon
dann kannst du natürlich ansprüche geltemd machen.
__________________


pressluftpinocchio ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13. August 2012, 18:58   #22
 
Benutzerbild von Chr1z
Anarki
 
Registriert seit: Apr 2007
Beiträge: 1.587
Hattest du nicht eh immer den db-eater drin und weisst gar nicht, was der käufer von dir will?
__________________
Chr1z ist offline   Mit Zitat antworten
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