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#1 |
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Biker
Beiträge: 1.047
| ![]() ![]() Nein im Ernst... " Na nu, wo ist das beliebte Filmmagazin bereitsgesehen.de hin? Haben die etwa aufgehört? Nein, haben wir nicht und wir würden auch gerne weitermachen wie bisher (!), doch kommende Gesetze bedrohen unser Fortbestehen. In Kurz: in wenigen Wochen gilt es schon als jugendgefährdend, über ausgewiesene oder potenzielle FSK 16 Filme zu berichten. (Richtig, damit wäre schon "The Dark Knight" jugendgefährdend). Da es in etwa die Hälfte aller Kinofilme aus dem BG Programm betrifft und die bislang angebotenen Lösungsmaßnahmen der Regierung entweder hohe Beträge kosten oder schlichtweg nicht umsetzbar sind und wirklich niemand genau einschätzen kann, was man ab Januar noch darf, laufen Seiten wie diese Gefahr auf bis zu 500.000 Euro verklagt zu werden. Weil man etwas über Batman geschrieben hat. Eine tolle Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Arbeit suchende Abmahnanwälte, aber ein Risiko, das wir nicht eingehen wollen. Weitere Infos zur Jugendschutzproblematik: heise.de jmstv-ablehnen.de fsm.de bereitsgesehen.de wird es bis zur Klärung aber weiterhin aktiv (!) geben, wenn auch in stark geschnittener Fassung. Freut euch also auf kommende Kritiken zu den garantiert jugendfreien Filmen "Rapunzel: Neu verfönt", "Die Chroniken von Narnia 3", "Otto's Eleven", "Meine Frau, ihre Kinder und ich" und "Yogi Bär". Vor allem auf "Yogi Bär". Der wird sicher... super. " Quelle: http://www.bereitsgesehen.de/zensiert.htm Ich kanns einfach nicht glauben. Einen Film ansehen ohne davor oder danach bei bg.de vorbei zu schauen?!? ![]() ![]() ![]() Gruß
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| | #2 |
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Quad Damage
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Reicht es denn nicht, wie bei dvdb.de, einen Login für die FSK18 (bzw. laut neuem Gesetz FSK16) Inhalte zu schalten? Mit dem Login kann ja zur Not eine Altersverifizierung a la "gib Deine Personalausweisnummer an" verbunden werden.. Oder wie es einige FSK18 Webshops damals gemacht haben, dass man mit der Bestellung einen Scan des Ausweises mitschicken muss.. ist dann natürlich wesentlich mehr Verwaltungsaufwand! Oder wie wär's die Seite einfach auf .ch oder .at umzuschreiben? Da gelten derartige Gesetze nicht |
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| | #3 |
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Capture
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Willste wirklich dich verifizieren wenne mal news lesen willst? <: Und ja ich würde mal überdenken auf ein ausländischen Server umzuziehen.
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| | #4 | |
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Bones
Beiträge: 3.199
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Wollt ich auch grad sagen, zieht zu uns in die Schweiz... hier gibt's sowas nicht :-)
__________________ ![]() ![]() Zitat:
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| | #5 |
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Biker
Beiträge: 1.047
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Gesagt getan. Ich habe dem Betreiber der Seite die Information des mächtigen inquake Forums unterbreitet ...Guten Tag Herr Mester, als ich heute das Lesezeichensymbol "bg.de" in meinem Browser anklickte, musste ich mit erstaunen feststellen, dass die Homepage nicht so aussah wie gewöhnlich. Da ich ein regelmäßgier Leser ihrer Kritiken bin und selten mir einen Film anschaue ohne bei ihnen vorbei geschaut zu haben, fände ich es eine Schande, wenn bg.de durch diesen Gesetzentwurf demnächst in Eingeschränkter Weise fortgeführt wird. Ich habe nicht viel Ahnung wenn es um Rechtsfragen geht aber um auf Möglichkeiten hinzuweisen: Könnte man nicht einfach aus www.bereitsgesehen.de, www.bereitsgesehen.at oder .ch machen? In einem Forum hatte ich die Nachricht über ihre Seite gepostet. Und einige waren der Meinung, dass es in der Schweiz oder in Österreich solche Gesetze nicht gibt. Mit freundlichen Grüßen ...
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| | #6 | |
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Bones
Beiträge: 3.236
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Es zählt aber afaik nicht wo die Seite gehosted wird, sondern wo der wohnt dem die Seite gehört.
__________________ ![]() ![]() MEINE BABYS Filmtagebuch Zitat:
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| | #7 |
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Biker
Beiträge: 1.047
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Tolle Wurst... Na ja wie gesagt so viel Ahnung habe ich davon auch nicht. Aber man kann ja versuchen Tipps zu geben. Vielleicht zieht er ja um
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| | #8 |
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Dust Puppy
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So eine verdammte Scheiße.
__________________ "Auch die Weißen werden untergehen, vielleicht schneller als alle anderen Stämme und Völker. Fahrt fort, euer Bett zu besudeln, und ihr werdet eines Nachts in eurem eigenen Abfall ersticken." - Seattle, Die Rede des Indianerhäuptlings Seattle (1786-1866). janit0r: "ich baller den in den kopp MIT RAKETEN und mit SCHROT und mit PROJEKTILEN dass die HEIDE WEINT" "Jetzt, wo du das Abführmittel hast, fehlt nur noch der Sprengstoff" |
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| | #10 |
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Biker
Beiträge: 1.047
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Der Betreiber heisst Christian Mester...
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| | #11 |
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Dust Puppy
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Hä... was ist das denn? Höre gerade zum ersten mal von so einem Gesetz. Würde das bedeuten, dass jegliche Seiten die über Filme und Games berichten dies nicht mehr uneingeschränkt dürfen? WTF? Und das in Zeiten wo man Filme wie Predator oder Das Ding auf FSK 16 herunter stuft?
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| | #12 | |
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Quad Damage
| Ja, das weiß ich ![]() .. aber der war doch mal hier als "myers" unterwegs? Ich find den nicht mehr.. edit: ah, hat 'nen neuen Nick ;> Zitat:
![]() Wo ist das Problem sich 1x anzumelden, zu verifizieren und dann die Login-Daten im Browser zu speichern? Funktioniert bei dvdb.de genauso mit den fsk18-Titeln und da hatte bisher auch niemand ein Problem mit ![]() Haste wenigstens Fotos gemacht? Also von der Rückseite des Mondes, wo Du die letzten Monate verbracht zu haben scheinst ![]() War in den letzten Wochen doch öfter mal in den Nachrichten.. Geändert von EviLsEyE (07. Dezember 2010 um 07:50 Uhr) | |
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| | #13 |
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Bones
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Naja möglicherweise fällt das Ganze ja unter ein Newsportal. Da greift diese Regelung wohl nicht. Ist aber alles ziemliche Grauzone. Udo Vetter vom Lawblog hat in seinem Blog das etwas ausführlicher beschrieben. http://www.lawblog.de/index.php/arch...leiben-konnen/ Wie sicher bzw. unsicher sich die ganzen Anwälte, Juristen, etc. sind, kann man dann hier wieder nachlesen, wenn man den ganzen Links folgt :> http://www.lawblog.de/index.php/arch...o-vetter-irrt/ |
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| | #14 |
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Capture
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oh boy, da werden wohl wieder einige Kassen klingeln
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| | #15 | |
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Biker
Beiträge: 1.047
| Zitat:
Froum schon zu Tage gebracht hat .
__________________ Geändert von GordoxX (07. Dezember 2010 um 17:39 Uhr) Grund: .... | |
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| | #16 |
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Dust Puppy
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Tolle Wurst... ![]() Zum sowas... :/
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| | #17 |
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Biker
Beiträge: 1.047
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Es gibt wieder neue Infos auf www.bereitsgesehen.de ! Die Homepage wurde ebenfalls aktualisiert. Man kann jetzt wieder Kritiken lesen, der USK Freigabe entsprechend -.- . Hier könnt ihr wenn ihr wollt, den Antrag ablehnen http://jmstv-ablehnen.de/ . Wenn ihr noch nicht wisst worum es genau geht, dann hier die genaue Erklärung des JMStV http://www.bereitsgesehen.de/wbblite/jugend.htm Gruß
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| | #18 |
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Sorlag
Beiträge: 3.876
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darf man als kinobetreiber dann auch keine werbung im www mehr für seine fsk16/fsk18/keine altersfreigabe-filme machen?
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| | #19 |
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Biker
Beiträge: 1.047
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Breaking News...^^ Nein wirklich so wie es aussieht ist es überstanden. Bereitsgesehen.de ist wieder am Start. In alter Frische und noch mächtiger als vorher. Keine Ahnung wie die das jetzt gedreht haben. Aber bg.de ist wieder mit allen Kritiken online. " Yep, das ganze Magazin ist wieder da – mit allen Kritiken und Vorschauen. Nachdem es in den letzten Tagen viele Schwierigkeiten und Unschlüssigkeiten bezüglich der drohenden neuen Jugendschutzgesetze gab, ist nun alles in trockenen Tüchern. Wir melden uns noch mal – schon einmal vielen, vielen Dank für die vielen Emails und Anrufe, Tipps und Meldungen! " Quelle: http://www.bereitsgesehen.de/
__________________ Geändert von GordoxX (10. Dezember 2010 um 18:46 Uhr) Grund: ...Zusatz |
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| | #20 |
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Wie hat die deutsche Filmcommunity die 48 Stunden ohne die neuesten Neuigkeiten über Saw nur überlebt? | |
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| | #21 | |
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Gladiator
| Zitat:
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