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#1 | ||
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Humiliation
| ![]() ![]() E R S T M A L D A S A D und zwar hatte ich letztens bei Neckermann Zeuch gekauft, was selbige auf einige Lieferungen verteilt geliefert haben und habe einen Teil wieder zurückgeschickt. Dabei ist mir ein Fehler unterlaufen: Ich habe auf einem der vielen Zettel den Abschnitt "Rechnung" übersehen und einen Artikel somit nicht bezahlt (Wert: 19,99€). Jetzt hat Neckermann mir eine 1. Mahnung geschickt und verlangt für die Rückständigen 19,99€ sage und schreibe 6,95€ Mahngebühren (Pauschal). Ich hab mich dann ein wenig mit dem Thema auseinandergesetzt und bin zu dem Schluss gekommen, dass die Gebühren wohl auch völlig überhöht sind. Quellen: Mahnung – Wikipedia BGB - Einzelnorm Basiszinssatz - Informationen zu Basiszins, Basiszinssatz, Verzugszinsen, Zinsrechner, Verzug, Zinsen, Zins Mahngebühren | KäuferPortal Ich habe dann mal mit neckermann telefoniert und auch ein paar Mails geschrieben, es Zeigt sich aber keinerlei Kompromissbereitschaft auf der Seite von Neckermann. Letzte Main/Antwort: Zitat:
Was soll ich jetzt weiter machen? Bzw. was passiert, wenn ich nichts mache? Bin ich überhaupt im Recht? In den AGB ist nichts von höheren Mahnkosten vermerkt: neckermann.de Online Shop Zitat:
Vor Gericht will ich deswegen nicht landen (keine Rechtsschutzvers.), ich will aber Neckermann auch die Abzock-Politik nicht einfach so durchgehen lassen.
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| | #2 |
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| | #3 |
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Sorlag
Beiträge: 3.862
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Du hast gerade erst ne Wohnung gekauft, zahl die 7€ und pass beim nächsten Mal besser auf. Die 7€ sind ja nicht nur Zinsen sondern auch deren Aufwand dich erneut daran zu erinnern, dafür müssen viele Bäume gefällt werden.
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| | #4 | ||
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Humiliation
| Zitat:
Hier noch aus einer Heise-News: Zitat:
Natürlich werde ich an dem Betrag nicht zu Grunde gehen, aber die können doch nicht mit einem machen was sie wollen... das nächste mal sind es 10€, dann 15€.........
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| | #5 |
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Grunt
Beiträge: 243
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Also, ich gehe von folgendem Sachverhalt aus: Du bestellst etwas, vergisst 19,99 Eur zu zahlen. Das erste Schreiben von Neckermann sagt, gibt uns zusätzlich 6,50 Eur für die Mahnung. Die Kosten sind Mahnkosten, also Schäden die aus deinem Verzug resultieren. Die erst Mahnung kann aber solche Kosten nicht auslösen, denn sie begründet ja erst den Verzug. Das Stichwort nach dem du suchen solltest ist "Verzugsschaden". Edit: Aber natürlich keinerlei Gewähr auf Richtigkeit! Edit 2: Die 2,50 Eur habe ich auch gefunden. In einem Urteil von 2007. Das ist ja noch relativ neu. Der § 288 BGB betrifft ja nur die Verzugszinsen. Das hat mit den Mahnkosten insoweit nichts zu tun. |
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| | #6 |
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Wenn dir der Mechatroniker sagt, dein ABS muss repariert werden, googelst du doch auch nicht nach Wikipedia-Artikeln und schaust, ob das stimmt. Glaubst du ernsthaft ein Konzern wie Neckermann beschäftigt keine Juristen, die sich darüber im Voraus Gedanken machen? Die Chance, dass du per Google und Wikipedia etwas findest, das vor Gericht bestand hätte, ist ca. infinitesimal klein, ist dir das nicht klar?
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| | #7 | |||
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Humiliation
| Zitat:
:Das dürfte dadurch ausgehebelt worden sein, dass auf der Rechnung angegeben ist, dass ich 30 Tage nach Ablauf der Fälligkeit in Verzug gerate. In Wiki wird das denke ich bestätigt: Zitat:
Zitat:
Hast du nen Link? Ein Aktenzeichen? Etc.?
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| | #8 |
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Excellent
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7€ mimimimi
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| | #9 | |
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Grunt
Beiträge: 243
| Zitat:
Die Höhe der Mahnkosten kannst du versuchen anzugehen. Wobei da aber zu beachten ist, dass die Entscheidung mit den 2,50 Eur 2007 von nem Amtsgericht kam. Da kann also noch mächtig obergerichtliche Rechtsprechung gekommen sein. Mir persönlich wäre es den Aufwand nicht wert. Edit: Fundstelle zum Urteil: AG Brandenburg, NJW 2007, S. 2262. Zitiert nach Palandt, BGB, 71. Aufl 2012 | |
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| | #10 |
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Dust Puppy
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Wenn du die Gebühren nicht bezahlen möchtest überweise einfach nur den Rechnungsbetrag und schicke einen Widerspruch per Mail. Mit etwas Glück wird Neckermann wegen den paar Kröten keine weiteren Schritte einleiten und die Sache auf sich beruhen lassen. Was bestellst du auch bei einem Versandhausdinosaurier |
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| | #11 | |
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Humiliation
| Zitat:
Haben jetzt nachgegeben: "Aus Kulanz und einmalig haben wir Ihnen die Mahngebühren von 6,95 EUR Ihrem Kundenkonto entlastet. Bitte halten Sie künftig die Zahlungstermine fristgerecht ein." Wäre mir natürlich lieber gewesen, wenn sie die Gebühren allgemein angepasst hätten, aber naja.... Großkonzerne halt :/ Jedenfalls wieder 7€ für die Nuttenkasse
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| | #12 |
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Makron
Beiträge: 5.889
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Irgendwie erbärmlich.
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