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#1 |
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Dust Puppy
| ![]() ![]() hab nen kleinen Balkon. Diese ist mit diesem typischen Holz beplankt. Durch die Jahre und witterungsbedingt ist dieses nun an vielen Stellen morsch und bricht schon. Abgesehen davon hat sich auch einiges an Unkraut und Dreck unter der Beplankung gesammelt. Muss ich die Sanierung selbst durchführen und auch bezahlen, oder ist der Vermieter für solche Alterserscheinungen zahlungs- und handlungspflichtig? Habe im März den Balkon mit meiner Freundin drei Tage lang geschrubbt, geputzt und insg. mit drei Schichten neu gestrichen. Update: Wird repariert, der Handwerker hat heute vermessen! Hier Fotos der Misere: Balken gebrochen, total morsch von innen. ![]() Balken löst sich schon mittig auf, auch schön zu erkennen, das Unkraut wuchert schon über die Planken ![]()
__________________ ![]() Lieber toter Rapper als lebender Singer/Songwriter! |
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| | #2 |
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Dust Puppy
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grundsätzlich isses mal vermietersache würd ich meinen, aber ob er gewillt und verpflichtet ist, bzw., ab wann, das ist ne andere sache. ich würd mal vorsichtig anfragen, auch mit dem zusatz, dass ihr schon versucht habt, das bestmögliche rauszuholen (streichen, schrubben), aber die morschen stellen z.b. spreissel fördern o.ä. ehrlich gesagt sieht mir das aber nicht arg fies aus. das 2. bild, ok, da müsste man einen teil ersetzen, aber das grünzeug z.b. ist sicher kein argument.. |
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| | #3 |
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Dust Puppy
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hab ne mail geschrieben, die Fotos angehängt. mal schauen, was er sagt, hab die bisherigen maßnahmen auch erwähnt, mehr kann ich echt nicht machen. ja das problem ist glaub ich, dass der ganze siff unter dem holz irgendwann den Abfluss zur Dachrinne verstopfen wird. da muss also dringend was getan werden, ich komm da nicht dran. die balken kann man auch stückweise rausreißen und ersetzen, nur ich seh's nicht ein, das zu bezahlen. abgesehen davon müsste ich mich auch mit vermessen/baumarkt usw beschäftigen, da hab ich nicht soooo viel bock drauf jetzt.
__________________ ![]() Lieber toter Rapper als lebender Singer/Songwriter! |
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| | #4 |
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Razor
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Grundsätzlich muss der Vermieter dafür sorge tragen, dass das Vermietete Objekt einwandfrei benutzt werden kann. An dem Holz könne man sich ja schnell verletzen, demnach würde ich auch nachdruck verleihen. Hat er Kenntnis davon und macht trotzdem nix und jemandem passiert was, haftet er auch dafür.
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| | #5 |
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Accuracy
Beiträge: 8.165
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sagst ein kleines Kind hätte sich daran verletzt. Er solls austauschen, sonst würdest du ihn verklagen.
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| | #6 |
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Dust Puppy
Beiträge: 12.512
QLive Nick: Psycho2063 PSN Nick: Psy2063 XBL Nick: P2063 |
naja wenn das verhältnis zum vermieter ein gutes bis neutrales ist und du einigermaßen handwerklich begabt bist würd ichs so machen dass der vermieter das material bezahlen soll und du so viel wie möglich selbst am balkon renovierst, ansonsten halt mit wererhaltung etc argumentieren. wenn kein gutes verhältnis zum vermieter: kind verletzt klage oder ausziehen. |
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| | #7 |
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Sorlag
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Meistens steht doch so ein Passus im Mietvertrag, in dem man sicht darauf einigt, dass Reparaturen und Instandhaltungen bis zu Kosten von ~100€ vom Mieter getragen werden, alles darüber vom Vermieter. Ich glaub nicht, dass du da mit 100€ auskommst, also soll er dafür sorgen, es sei denn, du hast ganz viel Lust, dich selbst handwerklich zu betätigen
__________________ Es ist ein zweischneidiges Fert... |
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| | #8 |
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Stream Protector
Beiträge: 2.071
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Schlechte Werbung ist schlecht. Reported
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| | #9 |
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Stripe
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| | #10 |
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Dust Puppy
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Update: Wird repariert, der Handwerker hat heute vermessen!
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