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#1 |
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Uriel
Beiträge: 2.775
| ![]() könnt ihr mich ma aufklären, was der unterschied ziwschen dem ganzn bundes-xxx ist (bsp: bundestag, bundesrat, bundesland ![]() bundesverfassungsgericht bundesgerichtshof bundesregierung etc....) ich verwechsel des immer alles ![]() thx |
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| | #2 |
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Um Gottes willen...naja, da es Tausende von Institutionen gibt, die ein "Bundes-" vorm Namen tragen, würde ich dir empfehlen, mal auf wikipedia zu schauen.
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| | #3 |
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Ranger
Beiträge: 10.982
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Das sind alles Institutionen, die nicht nur eine Funtktion erfüllen. Das heißt, es wäre wirklich nicht gerade mal nebenher erzählt, was die einzelnen erwähnten Institutionen so alles zu bearbeiten haben. Und jede spezielle Funktion, die viele dieser Institutionen zusammenführt wäre alleine schon eine äußerst komplexe Geschichte. Ich denke dabei zum Beispiel an einen Gesetzentwurf. Das alleine hier zu erklären wäre schon verdammt viel Text, aber immer noch ein Teilbereich.
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| | #4 | |
| Guest
Beiträge: n/a
| Zitat:
Das kann man auch ganz einfach und schnell erklären: Bundestag: Der Bundestag ist die erste Kammer Deutschlands und besteht aus den gewählten Repräsentanten des Volkes. Sie werden durch Erst- und Zweitstimme gewählt. Der Bundestag wählt den Bundeskanzler: Der Bundeskanzler ist verfassungsmäßig der zweitmächtigste Mann Deutschlands, praktisch ist er der mächtigste. Er besitzt die Richtlinienkompetenz in der Bundesregierung: Die Bundesregierung wird durch den Kanzler zusammengestellt, der durch den Bundestag mit einfacher Mehrheit gewählt wird. Ihr unterstehen alle Ministerien und sie kann Gesetzesentwürfe in den Bundestag einbringen. Bundesland: Ein Bundesland ist eine kleinere Einheit des Bundes, da Deutschland föderal gegliedert ist. Die Bundesländer haben ihre eigenen Bereiche, in die sich der Bund nicht einmischen darf. In anderen Fällen gilt: Bundesrecht bricht Landesrecht. Die einzelnen Länder entsenden ihre Vertreter in den Bundesrat: Der Bundesrat ist die zweite Kammer Deutschlands. Da manche Gesetze des Bundestages einer Zustimmung des Bundesrates bedürfen, ist der Bundesrat eine sehr wichtige und mächtige Institution. Bundesverfassungsgericht: Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste Gericht Deutschlands. Wenn man also Berufung gegen ein Urteil einlegen will, ist dieses Gericht die letzte Instanz, zu der man kommen kann. Es wacht ebenfalls über die Einhaltung des Grundgesetzes. Der Bundestag, der Bundesrat sowie eine gewisse Anzahl der Parlamentarier können das Bundesverfassungsgericht anrufen. Es kann nicht von sich aus tätig werden. Bundespräsident: Der Bundespräsident ist formal der mächtigste Mann Deutschlands, da er alle Gesetze unterschreibt und den Bundestag auf Verlangen des Bundeskanzlers auflösen kann (Vertrauensfrage bzw. Misstrauensvotum). So, ich denke das wären die wichtigsten Institutionen. Sollte ich was vergessen haben: fragen kostet nichts. | |
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| | #5 |
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Uriel
Beiträge: 2.775
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oh cool, genau so habe ich mir das vorgestellt....thx a lot ^^
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| | #6 | |
| Guest
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #7 |
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Ranger
Beiträge: 10.982
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ich hätte jetzt wohl viel umfassender angefangen diese Dinge zu erläutern. Agras angeborene Simplizität scheint in diesem Fall durchaus von Vorteil gewesen zu sein.
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| | #8 | |
| Guest
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #9 | |
|
Uriel
Beiträge: 2.775
| Zitat:
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